Einreichregularien

1. Zweck der Verleihung und Gegenstand der Auszeichnung

Die Verleihung des Sächsischen Staatspreises für Design ist seit 1992 fester Bestandteil der Designförderung des Freistaates Sachsen. Ziel ist es, sowohl herausragend gestaltete Produkte und Dienstleistungen als auch überzeugendes Kommunikationsdesign öffentlich zu würdigen sowie die Leistungsfähigkeit von Design aufzuzeigen.

Vergeben werden Nominierungen, Preise und Anerkennungen. Die Einreichungen und Bewertungen erfolgen getrennt in den Kategorien Produkt,- Kommunikations- und Nachwuchsdesign. Als Preisgeld stehen insgesamt 50.000 € zur Verfügung. Die Auszeichnung geht jeweils zu gleichen Teilen an Hersteller und Designer.

Die Sieger in den jeweiligen Kategorien erhalten eine von der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen eigens für den Wettbewerb gestaltete und mit freundlicher Unterstützung zur Verfügung gestellte Plastik.

2. Teilnahme

Der Sächsische Staatspreis für Design 2012 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen1 als Auftraggeber sowie an Designerinnen und Designer, Designbüros und Agenturen. In der Kategorie Nachwuchsdesign gelten für die Bewerber spezielle Voraussetzungen.
Dabei sind folgende Grundsätze bindend:

Kategorien Produkt- und Kommunikationsdesign
  • Der Antragsgegenstand muss zum Zeitpunkt der Bewerbung auf dem deutschen bzw. EG-Markt angeboten werden. Zugelassen sind zudem Prototypen, die kurz vor der Markteinführung stehen und deren Serienreife gewährleistet ist, jedoch keine Unikate.
  • Der Designentwurf sollte nach dem 1. Januar 2009 auf den Markt gekommen sein.
  • Voraussetzung ist, dass Hersteller und/oder Designerin/Designer im Freistaat Sachsen ansässig sind.
Kategorie Nachwuchsdesign

Bewerben können sich

  • im Freistaat Sachsen Studierende der Fachbereiche Design, Architektur, Innenarchitektur und Medieninformatik,
  • Hochschulabsolventen der entsprechenden Studiengänge sächsischer Einrichtungen, vorausgesetzt deren Studienabschluss liegt nicht länger als vier Jahre zurück,
  • Hochschulabsolventen der entsprechenden Studiengänge deutschlandweiter Einrichtungen mit aktuellem Wohnsitz/Tätigkeitsfeld in Sachsen, vorausgesetzt deren Studienabschluss liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.

Zugelassen sind Gestaltungsentwürfe/Protoptypen aller für den Sächsischen Staatspreis für Design im Bereich Produktdesign definierten Kategorien.

1 Es gilt die KMU Definition gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU, Anhang 1 vom 7. Juli 2008. Soweit die Europäische Kommission neue Grenzen festlegt, finden diese Berücksichtigung.

Sonderpreis "Neue Mobilität"

Gesucht werden Gestaltungsentwürfe und Konzepte für Produkte und Ideen im Bereich Entwicklung intelligenter, zukunftsweisender Mobilität. Die Bandbreite kann dabei von der Benutzerführung bei Anzeigesystemen über Fahrzeugkomponenten bis zum kompletten Gestaltungsentwurf neuer Fahrzeuge reichen. Die Entwürfe müssen nicht für ein bereits vorhandenes Fahrzeugsystem zur Verfügung stehen.

Einreichunterlagen:
  • vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • kurze Erläuterung der Funktion, der Vorteile und einer möglichen Umsetzung
  • Skizzen, Zeichnungen oder Fotos in der Größe von mind. DIN A4 als Ausdruck

Neben Gestaltungsentwürfen für konkrete Teilbereiche von Elektromobilen u. ä. sind auch Entwürfe/Studien für zukunftsweisende Technologien, Konzepte und Benutzerführung zugelassen.

Bewerben können sich Studierende an sächsischen Hochschulen.

3. Jury

In die Jury sind durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 
berufen:

  • Prof. Gerrit Babtist
    Bauhaus-Universität, Lehrstuhl Produkt-Design, Weimar
  • Matthias Berg
    Creative Consultant für Unternehmen und Creative Director für Agenturen, Hamburg
  • Thomas Bille
    Freier Journalist und Moderator
  • Prof. Ines Bruhn
    Professorin für künstlerisch-gestalterische Grundlagen an der Westsächsischen Hochschule Zwickau, Fakultät Angewandte Kunst Schneeberg
  • Dr. Silke Claus
    Geschäftsführerin bayern design GmbH, Nürnberg
  • Gerhard Friedrich
    Leiter Produktlinienmanagement Design LG BMW Group, München
  • Roland Heiler
    Managing Director Porsche Design GmbH, Zell am See
  • Dr. Jens Krzywinski
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentrum für Technisches Design der TU Dresden
  • Moritz Stefaner
    Selbstständiger Informationsvisualisierer, Worpswede
  • Martin Pross
    Vorstand der Scholz & Friends Group GmbH, Berlin

4. Bewertungskriterien

Die Jury nimmt die Bewertung nach folgenden Kriterien vor:

Kategorie Produktdesign
  • technische und ästhetische Eigenständigkeit (Innovationsgehalt)
  • Gestaltungsqualität (Gesamtkonzeption)
  • Gebrauchsvisualisierung (Funktionalität und Bedienbarkeit)
  • Anmutung und emotionaler Gehalt
  • Umweltverträglichkeit
  • technologische und materialgerechte Umsetzung
  • Beziehung zum Umfeld
  • Ergonomie
  • Originalität
  • konzeptionelle Geschlossenheit
  • Reproduzierbarkeit
Kategorie Kommunikationsdesign
  • Kommunikative Qualität
  • Designqualität
  • Innovative Qualität
  • Originalität
  • Medienadäquate Anwendung und Umsetzung

Aufgrund der Tatsache, dass die Bedeutung und die Gewichtung der Bewertungskriterien abhängig sind von der Art und Funktion der jeweils zu beurteilenden Gestaltungsleistung, werden für die einzelnen Bereiche die Maßstäbe unterschiedlich angelegt. Dabei bleibt es der Jury überlassen, diese Kriterien zu akzentuieren bzw. zu erweitern, wobei die Gesamtkonzeption besonderes Gewicht erhält.

5. Entscheidung und Preisvergabe

Die Jury entscheidet in einem nichtöffentlichen Auswahlverfahren über die Auszeichnungen.

Zur Vorbereitung ihrer Entscheidung können die Juroren unabhängige Sachverständige zur Klärung von Fragen der Funktion, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Umweltverträglichkeit hinzuziehen. Die Sachverständigen besitzen dabei ausschließlich eine beratende Funktion und haben kein Stimmrecht.

Die Nominierungen werden im Vorfeld der Preisverleihung öffentlich bekannt gegeben. Die ausgewählten Unternehmen und beteiligten Designer-/innen erhalten eine Nominierungsurkunde übersandt. Sie dürfen künftig das Label „Nominiert für den Sächsischen Staatspreis für Design 2012“ für eigene Werbe- und Marktaktivitäten nutzen.

Die Preisträger und Anerkennungen werden aus dem Kreis der nominierten Produkte ermittelt. Die Entscheidung zu den Preisträgern und Anerkennungen wird bei der Preisverleihung im Rahmen der Designers‘ Open am 25. Oktober 2012 in Leipzig durch den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bekannt gegeben.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Nominierung, Auszeichnung und Präsentation

Wird einem eingereichten Objekt eine Nominierung bzw. Designauszeichnung zugesprochen, so ist der Teilnehmer (sowohl der Hersteller wie auch der Designer) berechtigt, diese Auszeichnung im Zusammenhang mit dem Objekt zu verwenden. Nominierung und Auszeichnung verlieren ihre Gültigkeit, wenn das Objekt im Rahmen der Produktpflege bzw. Weiterentwicklung verändert wird.

Die mit dem Sächsischen Staatspreis für Design 2012 ausgezeichneten Objekte, Preisträger des Sonderpreises sowie die Nominierungen werden der Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung präsentiert. Gleichzeitig werden diese in einem Katalog dokumentiert und sind Bestandteil einer Internetpräsentation.

7. Wettbewerbsverfahren

Das Wettbewerbsverfahren umfasst:

  • Ausschreibung durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Teilnahme der Unternehmen - Bewerbung, d.h. Einreichung der Anmeldung und der Objekte zur anschließenden Jurierung
  • Jurysitzung
  • Veröffentlichung der Nominierungen
  • Bekanntgabe, Verleihung der Auszeichnungen
  • Präsentation der Preisträger

Die Veröffentlichung der Ausschreibungsbedingungen erfolgt über die Einzeldokumentation hinaus u.a. im Sächsischen Amtsblatt, in Fachzeitschriften für Gestaltung und Wirtschaft, in den Informationszeitschriften verschiedener Kammern und Verbände sowie im Internet unter www.smwa.sachsen.de/staatspreise bzw. unter www.design-in-sachsen.de.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich bei einer der nachfolgenden Stellen einzureichen:

SUBdesign GmbH
Andrej Krabbe
Görlitzer Straße 16, 01099 Dresden
Tel.: 0351/81184-0
Fax: 0351/81184-50
E-mail:

Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Bernhard Klose
Straße der Nationen 25, 09111 Chemnitz

Tel.: 0371/ 6900-1231
Fax: 0371/6900-191231

E-Mail:

Industrie- und Handelskammer Dresden

Dr. Peter Baumann
Langer Weg 4, 01239 Dresden

Tel.: 0351/ 2802-127
Fax: 0351/2802-7127

E-Mail:

Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

Bernd Müller
Goerdelerring 5, 04109 Leipzig

Tel.: 0341/1267-1273
Fax: 0341/1267-1423

E-Mail:

Handwerkskammer Chemnitz
Andrea D`Alessandro

Limbacher Straße. 195, 09116 Chemnitz 

Tel.: 03 71/ 5364-203

Fax: 03 71/ 5364-223

E-Mail:

Handwerkskammer Dresden

Andreas Leidig

Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden
Tel.: 0351/ 4640-935
Fax: 0351/ 4640-34 935
E-Mail:

Handwerkskammer zu Leipzig
Emily Butter
Dresdner Straße. 11/13, 04103 Leipzig

Tel.: 0341/2188-323
Fax: 0341/2188-249
E-Mail:

Darüber hinaus ist auch eine online-Bewerbung unter www.smwa.sachsen.de/staatspreise bzw. www.design-in-sachsen.de möglich und ausdrücklich erwünscht. Voraussetzung ist, dass auch dann für den Eingang aller Bewerbungsunterlagen die Bewerbungsfrist gewahrt ist.

Die Bewerbung ist erfolgt, sobald die Bewerbungsunterlagen (siehe Punkt 8.) bei einer der genannten Stellen oder bei der für online-Bewerbungen genannten Adresse nach Maßgabe dieser Ausschreibung ordnungsgemäß vorliegen.

Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Bewerbung eine schriftliche Bestätigung.

Die Wettbewerbsobjekte (siehe Punkt 8.) sind durch die Bewerber nach Maßgabe dieser Ausschreibung form- und fristgerecht anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt in direkter Absprache mit der SUBdesign GmbH Dresden, die vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit der Organisation und Durchführung des Preises beauftragt wurden. Ort der Anlieferung ist Dresden. Die genaue Adresse sowie der exakte Zeitpunkt werden durch SUBdesign mitgeteilt.

8. Wettbewerbsunterlagen

Objekte, die ein bestimmtes Volumen (2 m3) bzw. Gewicht (100 kg) überschreiten und aus dem Grunde nicht angeliefert bzw. aufgebaut werden können, sind nach Absprache mit SUBdesign als Modell oder als Großfotos (mehrere Ansichten, die eine Beurteilung ermöglichen) zu präsentieren. Gesonderte Darstellungsmittel (z.B. Video) können ebenfalls mit SUBdesign abgestimmt werden. Im Bereich Grafik- und Kommunikationsdesign werden nur gedruckte bzw. bereits in der Öffentlichkeit nachweisbar wirksam gewordene Arbeiten zugelassen. Originalentwürfe werden nicht bewertet. Produkte, die ganz oder teilweise aus erklärungsbedürftiger Software bestehen, sind in Form einer CD-ROM einzureichen. Sie werden bei Bedarf nach Terminvereinbarung vom Teilnehmer am Tag der Jurysitzung präsentiert. Jegliches technisches Equipment hierfür ist vom Teilnehmer zu stellen.

Die Bewerbungsfrist endet am 3. August 2012. Bewerbungen können ausschließlich bei fristgemäßem Eingang der vollständigen Unterlagen berücksichtigt werden.

9. Veröffentlichungen und Ausstellungen

Die Wettbewerbsteilnehmer sind mit einer öffentlichen Berichterstattung über die ausgezeichneten Objekte einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen durch den Veranstalter einverstanden. Sie erklären sich bereit, die Objekte und dazugehörigen Abbildungen und Unterlagen für alle mit dem Wettbewerb im Zusammenhang stehenden Publikationen und Präsentationen zur Verfügung zu stellen.

Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Veröffentlichung besteht nicht.

10. Gebühren, Transport, Haftpflicht und Versicherung

Gebühren für die Teilnahme am Wettbewerb werden nicht erhoben. Standgebühren für die Präsentation der Wettbewerbsobjekte anlässlich der Jurysitzung und Preisverleihung fallen nicht an.

Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen einschließlich Zeichnungen, Fotos, CDs verbleiben auch nach Beendigung des Wettbewerbs beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Eine Rücksendung der Unterlagen an den Bewerber erfolgt lediglich auf schriftliche Anforderung.

Die Kosten für den An- und Rücktransport der Wettbewerbsobjekte sowie die Haftung für dabei aufgetretene Transportschäden übernimmt der Wettbewerbsteilnehmer. Er sorgt für eine angemessene Verpackung, die gleichzeitig für den Rücktransport geeignet ist. Auch für Beschädigungen und Verlust eines Objektes nach Einsendung und insbesondere bei Ausstellungen haftet der Veranstalter nicht. Aufgrund dessen wird den Teilnehmern empfohlen, ihre Objekte entsprechend zu versichern.

Abholtermine der eingereichten Produkte sind mit SUBdesign zu vereinbaren.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Anlieferungs- bzw. Abholungstermine für die Wettbewerbsobjekte werden dem Wettbewerber die entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung gestellt.

Sven Morlok

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok